Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „Immobilienprüfung“
- Ablauf und Fristen der Erbringung der Inspektionsleistung
1.1 Terminbestätigung.
Nach der Buchung und der Zahlung bestätigt Hausum innerhalb des folgenden Arbeitstages per E-Mail die Verfügbarkeit des gewünschten Datums und der gewünschten Uhrzeit. Besteht keine Verfügbarkeit, werden angemessene Alternativen vorgeschlagen; wird keine davon vom Kunden angenommen, kann dieser sich für die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags entscheiden.
1.2 Vorbereitung und Zugang.
Der Kunde hat die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und den tatsächlichen Zugang zur Immobilie am bestätigten Tag und zur bestätigten Uhrzeit sicherzustellen und die Eigentümerseite über die voraussichtliche Dauer der Besichtigung zu informieren.
1.3 Voraussichtliche Dauer der Inspektion.
Die Inspektion dauert ungefähr 60 bis 120 Minuten, wobei die Dauer je nach den Merkmalen der Immobilie (Fläche, Erhaltungszustand, Zugänglichkeit und andere technische Faktoren) variieren kann.
1.4 Übermittlung des Berichts.
Hausum übermittelt den technischen Bericht in digitalem Format (PDF) an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist von höchstens 1 Arbeitstag, gerechnet ab dem Abschluss der Inspektion.
Der Bericht kann die Empfehlung ergänzender Überprüfungen oder zusätzlicher Prüfungen enthalten (zum Beispiel spezifische Überprüfungen von Anlagen oder Rücksprachen mit spezialisierten Fachleuten). Diese Maßnahmen liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, der sie mit den zuständigen Technikern oder Stellen zu veranlassen hat, wobei Hausum von deren Durchführung sowie von jeglicher sich daraus ergebenden Verpflichtung befreit ist.
1.5 Fristberechnung und Mitteilungen.
Im Sinne dieses Vertrags gelten als Arbeitstage die Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der nationalen Feiertage sowie der örtlichen Feiertage der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Sämtliche Mitteilungen erfolgen per E-Mail und werden im Zeitpunkt ihrer Absendung wirksam.
1.6 Höhere Gewalt und nicht zurechenbare Umstände.
Die Fristen werden ausgesetzt, wenn höhere Gewalt vorliegt oder Vorkommnisse eintreten, die Hausum nicht zuzurechnen sind (z. B. fehlender Zugang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Hausum liegen, Notfälle oder Unterbrechungen der Versorgung). Hausum wird den Kunden informieren und zum frühestmöglichen angemessenen Zeitpunkt einen neuen Termin festlegen.
- Pflichten des Kunden
2.1 Zugang zur Immobilie.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und den tatsächlichen Zugang zur Immobilie am Tag und zur Uhrzeit, die für die Inspektion bestätigt wurden, sicherzustellen.
2.2 Vorabinformationen.
Der Kunde hat Hausum rechtzeitig die erforderlichen Informationen über die Immobilie (genaue Anschrift, relevante Merkmale, Kontaktdaten der Person, die den Zutritt ermöglicht, usw.) zur Verfügung zu stellen und deren Wahrheitsgehalt und Genauigkeit sicherzustellen.
2.3 Grundbuch- bzw. Katasterfläche.
Der Kunde hat Hausum die tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung mitzuteilen, wie sie im Kataster oder im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen ist. Bei Abweichungen zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Fläche kann Hausum:
a) die Leistung an die tatsächliche Fläche anpassen und die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung stellen oder
b) die Inspektion aussetzen und auf einen neuen Termin verlegen, wobei die Bestimmungen von Ziffer 2.5 Anwendung finden.
2.4 Mitwirkung bei der Besichtigung.
Der Kunde oder die in seinem Namen bevollmächtigte Person muss zur Verfügung stehen, um den Zutritt zu ermöglichen und den Inspektor, falls erforderlich, während der Besichtigung zu begleiten.
2.5 Folgen fehlenden Zugangs.
Kann die Inspektion aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (fehlende Genehmigung, Abwesenheit, fehlerhafte Anschrift oder Verweigerung des Zutritts), nicht am vereinbarten Datum durchgeführt werden, kann Hausum:
a) einen Betrag in Höhe der tatsächlich angefallenen Anfahrts- und Bearbeitungskosten einbehalten oder
b) nach eigenem Ermessen die Verlegung der Inspektion auf ein neues Datum anbieten.
2.6 Terminverlegung auf Initiative des Kunden.
Der Kunde kann die Änderung des bestätigten Datums oder der bestätigten Uhrzeit beantragen, sofern er dies mindestens 24 Stunden im Voraus (gerechnet nach Arbeitstagen) mitteilt. Andernfalls kann Hausum die Bestimmungen von Ziffer 2.5 anwenden.
2.7 Technische Voraussetzungen für die Inspektion.
Der Kunde hat nach Möglichkeit sicherzustellen, dass die wesentlichen haustechnischen Anlagen der Immobilie (Warmwasserbereitung, Heizung, Heizkessel, Klimatisierung oder andere relevante Systeme) während der Inspektion betriebsbereit und eingeschaltet sind oder dass eine mit deren Funktionsweise vertraute Person zur Verfügung steht, um deren Inbetriebnahme zu ermöglichen.
Hausum unternimmt angemessene Versuche, die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu überprüfen, kann jedoch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass eine Überprüfung nicht möglich ist, wenn diese ausgeschaltet oder unzugänglich sind oder besondere, dem Inspektor unbekannte Bedienvorgänge erfordern.
- Stornierungs- und Erstattungsregelung
3.1 Stornierungsrecht.
Der Kunde kann die beauftragte Inspektion jederzeit vor ihrer Durchführung stornieren, indem er dies per E-Mail an die von Hausum angegebene Adresse mitteilt.
3.2 Beginn der Inspektionsleistung.
Sobald die Zahlung erfolgt ist und die Mitarbeiter von Hausum mit der Überprüfung der Daten und der Koordination der Inspektion begonnen haben, gilt die Leistung als begonnen, da diese Tätigkeit ein wesentlicher Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung ist.
Storniert der Kunde die Inspektion, bevor ein Termin für diese festgelegt wurde, kann er zwischen Folgendem wählen:
- Einem GUTSCHEIN über 100 % des gezahlten Betrags, den er für die Inspektion einer anderen Immobilie mit gleichwertigen Merkmalen verwenden kann. Dieser Gutschein verfällt nicht, ist nicht übertragbar und kann durch Kontaktaufnahme mit dem Team von Hausum eingelöst werden.
- Einer Rückerstattung in Höhe von 80 % des gezahlten Betrags, die über dieselbe Zahlungsmethode erfolgt, die bei der Beauftragung verwendet wurde.
Der Kunde hat sein Wahlrecht zwischen Gutschein und Rückerstattung im Zeitpunkt der Stornierung auszuüben. Sobald diese Wahl getroffen wurde, ist sie unwiderruflich.
3.3 Stornierungen bei bestätigtem Termin.
Erfolgt die Stornierung nach Bestätigung des Termins und bis spätestens 24 Stunden vor der geplanten Uhrzeit, kann der Kunde zwischen Folgendem wählen:
- Einem GUTSCHEIN über 100 % des gezahlten Betrags, verwendbar für die Inspektion einer anderen Immobilie derselben oder einer höheren Kategorie (gegebenenfalls gegen Zahlung der Differenz).
Dieser Gutschein verfällt nicht, ist nicht übertragbar und kann durch Kontaktaufnahme mit dem Team von Hausum eingelöst werden. - Einer Rückerstattung in Höhe von 50 % des gezahlten Betrags, die über dieselbe Zahlungsmethode erfolgt, die beim Kauf verwendet wurde.
3.4 Nicht fristgerechte Stornierungen, Abwesenheit oder Verweigerung des Zutritts.
Wird die Stornierung weniger als 24 Stunden im Voraus mitgeteilt, hat sich der Inspektor bereits zur Immobilie begeben oder wird der Zutritt zur Wohnung aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (Abwesenheit, Verweigerung oder fehlende Genehmigung), nicht gewährt, so gilt, dass die Leistung aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht erbracht werden konnte, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Hausum kann jedoch einen Teil- oder Vollgutschein als Kulanzgeste anbieten, ohne dass dies eine künftige Verpflichtung begründet.
3.5 Fehler oder Änderungen bei den Angaben zur Immobilie.
Kann die Inspektion aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden (falsche Anschrift, Verwechslung der Immobilie, Abweichung von der beauftragten Fläche oder Kategorie usw.) nicht durchgeführt werden, finden die Bestimmungen von Ziffer 3.4 Anwendung.
3.6 Höhere Gewalt oder dem Kunden nicht zurechenbare Gründe.
Kann die Inspektion aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die unmittelbar Hausum zuzurechnen sind, nicht durchgeführt werden, erstattet Hausum dem Kunden den von ihm gezahlten Betrag in voller Höhe.
Jeder andere Grund, der die Durchführung der Inspektion verhindert, insbesondere solche, die dem Kunden, dem Verkäufer, dem Immobilienmakler oder Dritten zuzurechnen sind, begründet keinen Anspruch auf die in dieser Klausel vorgesehene Rückerstattung; für diese Fälle gelten die Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3 dieses Vertrags.
3.7 Art und Frist der Rückerstattung.
Rückerstattungen erfolgen innerhalb einer Frist von höchstens 10 Arbeitstagen ab der Annahme durch Hausum über dieselbe Zahlungsmethode, die beim Kauf verwendet wurde, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird.
- Widerrufsrecht
4.1 Allgemeine Frist.
Gemäß den Artikeln 102 und folgenden des Königlichen Legislativdekrets 1/2007 (Real Decreto Legislativo 1/2007) verfügt der Kunde über eine Frist von 14 Kalendertagen ab der Beauftragung der Leistung, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben.
4.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Gemäß Artikel 103.a) des genannten Legislativdekrets findet das Widerrufsrecht keine Anwendung, wenn mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Kunden begonnen wurde und dieser bestätigt hat, dass ihm bewusst ist, dass er dieses Recht mit Beginn der Leistung verliert.
4.3 Beginn der Leistung.
Für die Zwecke des vorliegenden Vertrags gilt die Inspektionsleistung als in dem Zeitpunkt begonnen, in dem Hausum die Zahlung erhält, da das Team im selben Augenblick mit dem Prozess der Datenüberprüfung, der Prüfung der Unterlagen und der Koordination der Inspektion beginnt. Diese Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung und stellt den tatsächlichen Beginn ihrer Ausführung dar.
4.4 Ausübung des Widerrufs.
Möchte der Kunde sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist und vor Beginn der Leistung gemäß Ziffer 4.3 ausüben, hat er dies schriftlich an die von Hausum angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen und dabei seinen vollständigen Namen, die Bestellnummer und seine Wohnanschrift anzugeben.
4.5 Rückerstattungen.
Hausum nimmt die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge innerhalb einer Frist von höchstens 14 Kalendertagen ab Eingang des gültigen Widerrufsantrags vor, sofern die Leistung gemäß Ziffer 4.3 noch nicht begonnen hat.
- Umfang und Grenzen der Leistung
5.1 Art der Inspektion.
Die von Hausum durchgeführten Inspektionen sind visueller und nicht invasiver Natur. Es werden keine Bauteilöffnungen, Demontagen, zerstörenden Messungen oder Prüfungen vorgenommen, die die inspizierten Elemente verändern könnten.
5.2 Technische Grenzen.
Der Umfang der Leistung beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung sichtbaren und zugänglichen Elemente. Hausum garantiert nicht die Erkennung versteckter Mängel und ebenso wenig die Erkennung solcher, die sich erst nach der Inspektion zeigen.
5.3 Eingriffe in Anlagen.
Die Inspektoren von Hausum nehmen keine Eingriffe an elektrischen Geräten, Heizkesseln, Schalt- und Verteilerkästen, Gas- oder Sanitärinstallationen vor und beschränken sich auf Beobachtungen der grundlegenden Funktion sowie auf die Sichtprüfung des augenscheinlichen Zustands.
5.4 Bewertungen und Empfehlungen.
Die im Bericht enthaltenen Feststellungen haben technischen und informativen Charakter und stellen weder eine erschöpfende Diagnose noch eine Bescheinigung der Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften dar.
- Zusätzliche kommerzielle Bedingungen
6.1 Rabatt für eine zweite Inspektion.
Beauftragt ein Kunde Hausum mit einer zweiten Inspektion, hat er Anspruch auf einen Rabatt von 10 % auf den jeweils geltenden Preis der Leistung, sofern es sich um denselben Auftraggeber handelt; der Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen, Gutscheincodes oder Sonderkonditionen kombinierbar.
6.2 Von Hausum ausgestellte Gutscheine.
Die von Hausum ausgestellten Gutscheine sind, soweit solche ausgestellt werden, unbefristet gültig, nicht übertragbar und können zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung künftiger Inspektionen verwendet werden.
Hat die neu zu inspizierende Wohnung eine größere Fläche oder erfordert sie eine Leistung mit größerem technischem Umfang, hat der Kunde die entsprechende Differenz zum neuen, im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preis zu zahlen.
6.3 Unvereinbarkeit mit Rückerstattungen.
Wurde ein Gutschein auf Verlangen oder mit Zustimmung des Kunden ausgestellt, ist eine Umwandlung in eine Rückerstattung in Geld ausgeschlossen, es sei denn, Hausum entscheidet dies ausdrücklich und freiwillig.
- Annahme der Bedingungen
Mit der Beauftragung der Leistungen von Hausum erklärt der Kunde, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die anwendbaren Datenschutzbestimmungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Diese Annahme beinhaltet das ausdrückliche Einverständnis des Kunden mit den hier beschriebenen Bedingungen für Vertragsschluss, Stornierung, Widerruf, Umfang und Grenzen der Leistung.